EB-B05 Modul 6 – Abschlussprüfung

Herzlich willkommen zum schriftlichen Teil Ihrer Abschlussprüfung. Bitte nehmen Sie ein leeres Blatt Papier, auf dem Sie Ihre Lösungen handschriftlich schreiben können. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen und das Datum auf dem Zettel anzugeben und die Lösungen klar den entsprechenden Angaben zuzuordnen. Sie haben für den schriftlichen Teil 50 Minuten Zeit. Bitte scannen oder fotografieren Sie Ihre Lösungen und laden Sie sie im Abgabefeld hoch. Alternativ können Sie die Antworten auch per E-Mail an krisztian.szabo@m-e-v.at senden. Die Abgaben müssen bis 17:00 Uhr eingereicht werden.

Der mündliche Teil beginnt um 17:00 Uhr über Teams. Bitte bereiten Sie einen leeren ÖBB Sammelbefehl für den mündlichen Teil vor. Ich bin über die ganze Länge der Prüfung in dem Meeting erreichbar und stehe gerne für Rückfragen zur Verfügung.

Aufgabe 1

Multiple choice – Vermerken Sie bitte alle richtigen Antworten auf Ihrem Abgabezettel!

1.1 – Der Betriebsleiter ist verantwortlich für…

         (a) die Organisation der Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen.

         (b) die Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebes.

         (c) die Stellung der Weichen und Prüfung des Fahrweges von Zügen.

1.2 – Der Verschieber ist verantwortlich für…

         (a) das Herstellen und Trennen von Verbindungen zwischen Eisenbahnfahrzeugen.

         (b) die Sicherung stillstehender Fahrzeuge gegen Entrollen.

         (c) die Organisation und Durchführung von Verschubtätigkeiten in Abstimmung mit dem Verschubleiter.

1.3 – Der Fahrtvorbereiter ist verantwortlich…

         (a) die Durchführung von Bremsproben vor Abfahrt des Zuges.

         (b) die Herstellung der Abfahrbereitschaft sowie Erteilung des Abfahrauftrages
               an den Triebfahrzeugführer.

         (c) die Aufnahme von Zugdaten insbesondere Fahrzeugnummer, Reihung, Gewicht, Ladung etc.

1.4 – Randbahnsteige sind…

         (a) Außerhalb der Gleisanlage angeordnet und über einen schienengleichen Übergang erreichbar.

         (b) Außerhalb der Gleisanlage angeordnet und über eine Unterführung (Personentunnel) erreichbar.

         (c) Stand der Technik.

Aufgabe 2

Lückentext – Bitte ergänzen Sie den Text mit den passenden Begriffen. Vermerken Sie Ihre Lösungen handschriftlich auf Ihrem Abgabezettel.

Alle Grundstücke, Bauwerke und sonstige Einrichtungen einer Eisenbahn, die zum unmittelbaren Betrieb erforderlich sind, werden als _______________(a)_______________ bezeichnet. In Bahnhöfen, in denen Züge beginnen, enden und _____________(b)_________________ können muss sich mindestens eine Weiche befinden. _____________(c)_________________ teilen die freie Strecke in mehreren Gleisabschnitte, welche durch Zugfolgestellen begrenzt werden. Wenn jedoch bei zweigleisigen Strecken die Möglichkeit zum Wechseln der Streckengleise auf freier Strecke erforderlich wird, benötigt man _____________(d)_________________. Die Fahrordnung auf der freien Strecke erfolgt bei einem eingleisigen Betrieb durch Zugkreuzungen in den Bahnhöfen. Im Richtungsbetrieb wird ein Gleis pro ______________(e)________________ vorgesehen. Im _____________(f)_________________ sind beide Streckengleisen in beliebiger Fahrtrichtung befahrbar. Die Fortführung der Streckengleise in einem Bahnhof nennt man _______________(g)_______________. Damit Zugfahrten in einem Bahnhof sicher durchgeführt werden können, wird vor der Fahrt vom Fahrdienstleiter der technisch gesicherte Fahrweg, auch als ______________(h)________________ genannt, gebildet. Bei Fahrten auf freier Strecke wird bei tauglicher Streckenblockung die _____________(i)_________________ von der Technik übernommen. Hierbei wird dem Fahrdienstleiter durch Blockpfeile angezeigt, welcher Fahrdienstleiter mit welchem Zug fahren könnte bzw. wohin eine Zugfahrt gerade unterwegs ist. Die Fahrdienstleiter sind berechtigt, die „weißen Pfeile“ zu wechseln (Richtungswechsel), dies ist bei „roten Pfeilen“ nicht möglich.

Aufgabe 3

Sehen Sie sich das Bild von einer Kollision an einer Eisenbahnkreuzung genau an! Verfassen Sie bitte dazu die erforderlichen Meldungen aus der Angabe 3/a und 3/b.

Aufgabe 3/a

Verfassen Sie bitte eine Erstmeldung mit den relevantesten Informationen für die Alarmierung der Einsatzkräfte!

Aufgabe 3/b

Verfassen Sie bitte einen Bericht (Ereignisprotokoll) aus Sicht des Triebfahrzeugführers. Führen Sie bitte alle aufgelisteten Informationen in Ihrem Bericht auf!